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Stefan Detzel

– Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht –

Herr Stefan Detzel, geb. im Jahr 1962, verheiratet und Vater zweier Söhne, ist eher ein atypischer Jurist, der seltener bei Gerichtsverhandlungen auftritt, sondern vielmehr im außergerichtlichen Bereich beratend tätig wird und hilft, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden, anstatt das Geld, um das gestritten wird, den Gerichten und den beteiligten Rechtsanwälten zu belassen.
Nach dem Abitur 1982 und nach Ableisten des Grundwehrdienstes folgte das Studium der Rechtswissenschaft in Mannheim. Schon zum damaligen Zeitpunkt besuchte er neben den juristischen Pflichtveranstaltungen betriebswirtschaftliche Vorlesungen bei der angrenzenden betriebswirtschaftlichen Fakultät. Während der Referendarzeit wurden die theoretischen Kenntnisse für die Fachanwaltsprüfung zum Fachanwalt für Steuerrecht erlernt, sodass er schon kurz nach Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit 1992 die Fachanwaltsbezeichnung führen durfte.

Da die Kanzlei überwiegende steuerliche Beratungsleistungen erbringt, liegt der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit auf diesem Gebiet und den angrenzenden Rechtsgebieten, wie Gesellschaftsverträge, Eheverträge, Testamente oder sonstige Vertragsgestaltungen. Die Erfahrung in den letzten Jahren hat gezeigt, dass diese Konstellation Steuerberater-Rechtsanwalt in der heutigen komplexen Zeit fast unumgänglich ist, sodass im Nachhinein dem Seniorpartner der Partnerschaft noch gedankt werden muss, dass er damals solch einen Weitblick hatte und seinen Söhnen diesen Werdegang nahe legte.