Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen – Ihre Experten für private und betriebliche Vermögen

Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen ist ein komplexes und sensibles Thema, das eine präzise Planung und fachliche Expertise erfordert. Unsere Steuerkanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Erstellung von Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen. Durch die Zusammenarbeit von Philipp Detzel, Steuerberater und Fachberater für Unternehmensnachfolge, und Stefan Detzel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, gewährleisten wir Ihnen eine rechtssichere und steueroptimierte Abwicklung Ihrer steuerlichen Pflichten.

Unsere Leistungen im Bereich Erbschafts- und Schenkungsteuer

  1. Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen
    Ob privates Vermögen wie Immobilien, Geldanlagen oder Wertgegenstände oder komplexe betriebliche Vermögenswerte – wir erstellen Ihre Erbschaftssteuererklärung unter Berücksichtigung aller steuerlichen Vorschriften. Dabei achten wir darauf, steuerliche Vorteile wie Freibeträge oder Verschonungsregelungen optimal auszuschöpfen.
  2. Erstellung von Schenkungsteuererklärungen
    Für Schenkungen zu Lebzeiten entwickeln wir individuelle Lösungen, die Ihre steuerliche Belastung minimieren. Wir beraten Sie zu steuerlichen Freibeträgen, Stundungsregelungen und der optimalen Gestaltung von Schenkungsverträgen.
  3. Bewertung von privatem und betrieblichem Vermögen
    Die korrekte Bewertung von Vermögenswerten ist entscheidend für die Steuerberechnung. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung von:
    • Immobilien und Grundstücken gemäß den gesetzlichen Regelungen
    • Betriebsvermögen, Unternehmensanteilen und Beteiligungen
    • Wertgegenständen und sonstigen Vermögenswerten
  4. Steuerliche Optimierung bei Vermögensübertragungen
    Durch eine vorausschauende Planung lassen sich die steuerlichen Belastungen bei Erbschaften und Schenkungen erheblich reduzieren. Wir beraten Sie umfassend zu:
    • Nutzung von Schenkungen zur langfristigen Reduzierung der Steuerlast
    • Gestaltung von Testamenten und Übertragungsverträgen
    • Steuerlichen Verschonungsregelungen bei Betriebsvermögen (§ 13a ErbStG)
  5. Rechtliche und steuerliche Begleitung bei Nachfolgeregelungen
    In enger Zusammenarbeit entwickeln Philipp Detzel und Stefan Detzel Lösungen, die sowohl steuerlich als auch rechtlich optimal auf Ihre Vermögens- und Familienstruktur abgestimmt sind. Besonders bei Unternehmensnachfolgen sorgen wir dafür, dass die Fortführung des Betriebs gesichert wird.
  6. Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren
    Sollten bei der Festsetzung von Erbschafts- oder Schenkungsteuer Unklarheiten auftreten, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir begleiten Sie bei Prüfungen durch das Finanzamt und vertreten Ihre Interessen in Einspruchsverfahren.

Warum unsere Steuerkanzlei?

Mit Philipp Detzel und Stefan Detzel bietet unsere Kanzlei eine einzigartige Kombination aus steuerlicher und rechtlicher Expertise. Durch die enge Zusammenarbeit stellen wir sicher, dass alle Aspekte Ihrer Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung präzise und effizient bearbeitet werden.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Langjährige Erfahrung in der Erbschafts- und Schenkungsteuerberatung
  • Maßgeschneiderte Lösungen für private und betriebliche Vermögen
  • Ganzheitliche Beratung durch die Kombination von Steuerrecht und Rechtsberatung
  • Effiziente und rechtssichere Abwicklung Ihrer Steuererklärung